Wichtige Dokumente für die eigene Vorsorge
Wir möchten Menschen dazu ermutigen, sich mit dem Thema “Vorsorge” auseinandergesetzen.
Denn wichtig Vorsorge ist, kann sich recht schnell in unser Leben zeigen. Wir alle können in eine Situation kommen, nicht nur durch
das Alter, sondern durch einen Unfall oder eine schwere Krankheit, in der wir nichts mehr selbst entscheiden können. Wer frühzeitig
vorsorgt und bestimmt, wer in unserem Namen und in unserem Sinne entscheidet, hat ein beruhrigendes Gefühl, denn im Zweifel ist
dann alles geregelt.
Es sollte nicht nur für einen selbst von Bedeutung sein, sondern es ist eine Entlastung für die, die zurückbleiben:
Die eigene Familie oder auch die Freunde.
Wir möchten hier kurz erklären, welche Vollmachten und Verfügungen von Bedeutung sind. Unten im Text finden Sie dann jeweils
den Downloadlink zur entsprechenden Vollmacht, bzw. Verfügung. Diese können Sie dann ganz einfach kostenfrei runterladen und
für sich selbst ausfüllen.
Vorsorgevollmacht
Die Vorsorgevollmacht ist ein Dokument, in dem eine Person einer anderen die Vollmacht erteilt, bestimmte Dinge für sie zu regeln,
bspw. dann wenn ein Pflegefall eintritt. Der eingesetzte Bevollmächtigte wird zum Vertreter aller Angelegenheiten, die in der
Vollmacht schriftlich fixiert werden.
Die Informationsbroschüre “Betreuungsrecht” und die “Vorsorgevollmacht”
vom Bundesministerium der Justiz finden Sie hier zum download:
>> Infobroschüre Betreuungsrecht <<
Vor dem Ausfüllen des Formulars “Vorsorgevollmacht” lesen Sie bitte aufmerksam die in der Broschüre “Betreuungsrecht” zur Verfügung gestellten Informationen und insbesondere beim Ausfüllen des Formulars “Vorsorgevollmacht” die in der Broschüre enthaltenen Ausfüllhinweise.
Wichtig: Sie sollten die Seiten des Vollmachtsformulars unbedingt fest miteinander verbinden (z.B. mittels Heftklammer),
wenn möglich sollte die Download-Vorlage bereits doppelseitig ausgedruckt werde
Betreuungsverfügung
Wenn es keine Vorsorgevollmacht gibt, bestimmt ein Gericht einen Betreuer. In einer Betreuungsverfügung können Sie einen Betreuer vorschlagen oder ausschließen. Zusätzlich können Sie angeben, wo Sie wohnen möchten. Schlußendlich entscheidet dann das Gericht und überprüft regelmäßig die laufende Umsetzung Ihrer Wünsche. Bitte lesen Sie vor dem Ausfüllen die Broschüre “Betreuungsrecht”aufmerksam durch und beachten die Ausfüllhinweise.
Die “Betreuungsverfügung” vom Bundesministerium der Justiz finden Sie hier zum download:
Vor dem Ausfüllen des Formulars “Vorsorgevollmacht” lesen Sie bitte aufmerksam die in der Broschüre “Betreuungsrecht” zur Verfügung gestellten Informationen und insbesondere beim Ausfüllen des Formulars “Vorsorgevollmacht” die in der Broschüre enthaltenen Ausfüllhinweise.
Patientenverfügung
Unabhängig vom Alter oder Gesundheitszustand kann man plötzlich in eine Lage geraten, in der man nicht mehr selbst über die medizinische Behandlung oder einen ärztlichen Eingriff entscheiden kann. Mit einer Patientenverfügung wird im Voraus festgelegt, ob man bestimmte medizinische Maßnahmen einwilligt oder sie ablehnt. Kurz gesagt, in einer Patientenverfügung wird der Patientenwille, bzgl. der medizinischen Behandlung fixiert, an die sich dann im Falle eines Falles Ärzte sowie auch Betreuer halten müssen. Sie können die Patientenverfügung auch selbst schreiben.
Die Informationsbroschüre “Patientenverfügung” vom Bundesministerium der Justiz finden Sie hier zum download:
>>Infobroschüre Patientenverfügung <<
Ein Muster für eine Patientenverfügung haben wir Ihnen hier bereit gestellt.
>> Patientenverfügung <<
Wichtig: Sie sollten die Seiten der Verfügung unbedingt fest miteinander verbinden (z.B. mittels Heftklammer),
wenn möglich sollte die Download-Vorlage bereits doppelseitig ausgedruckt werden..
Bestattungsverfügung
In einer Bestattungsverfügung geht es um die Festlegung der eigenen letzten Wünsche – ohne einen Termin beim Bestatter.
Sie umfasst die Bestattungsart, ob Erd- oder Feuerbestattung und den Ort der Beisetzung. Ausserdem können Wünsche, wie Texte,
Musik oder andere persönliche Details festgehalten werden. Es genügt, wenn die Bestattungsverfügung mit den anderen
persönlichen, wichtigen Unterlagen aufbewahrt werden. Wichtig ist nur, dass eine Person angegeben wird, die sich um
sämtliche Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Verfügung kümmern soll.
>> Bestattungsverfügung <<
Wichtig: Sie sollten die Seiten der Verfügung unbedingt fest miteinander verbinden (z.B. mittels Heftklammer),
wenn möglich sollte die Download-Vorlage bereits doppelseitig ausgedruckt werden.
Tipps zur Aufbewahrung der wichtigen Vorsorgedokumente:
Zuhause – Alle Vollmachten und Verfügugen zusammen in einem festen Ordner. Wichtig ist, dass der Bevollmächtigte auch Zugang
zur den Dokumenten hat.
Beim Notar: Sie können Ihre Vorsorgevollmachten und Verfügungen bei einem Notar hinterlegen. Der Notar verwahrt die Urschrift
und der Bevollmächtigte bekommt eine Ausfertigung. Diese Ausfertigung zählt wie ein Original.
Bei der Vertrauensperson: Es besteht auch die Möglichkeit, dass die Vorsorgedokumente direkt dem Bevollmächtigten ausgehändigt
werden.
Die Vorsorgevollmachten und Verfügungen können noch zusätzlich in das Zentrale Versorgeregister der Bundesnotarkammer
eingetragen werden. In dieses zentrale Vorsorgeregister werden auch die Treuhandkonten zur Bestattungsvorsorge eingetragen.